NUR LIEBE MENSCHEN
Fine line tattoo artist • Düsseldorf
AGBs
1.
Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche anzufertigenden Tätowierungen von der Tätowiererin Wing Yin/ NUR LIEBE MENSCHEN.
2.
Sämtliche vertraglichen Verpflichtungen mit Bezug auf die Erstellung einer Tätowierung entstehen im Falle der bei dem Studio selbständig Tätigen immer und ausschließlich zwischen dem beauftragten Tätowierer persönlich und dem Kunden.
3.
Kinder und Jugendliche werden nicht tätowiert. Personen, welche unter Betreuung stehen, werden in Einzelfällen nach freier Einschätzung des Tätowierers dann tätowiert, wenn bei der Terminvereinbarung wenigstens eine nachweislich betreuungsberechtigte Person zugegen ist, ihre Zustimmung zu der Durchführung der Tätowierung schriftlich erklärt und die Zustimmung sämtlicher weiterer abwesender Betreuer (so vorhanden) ebenfalls schriftlich erklärt wird.
4.
Terminabsage
Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. vorausgesetzt die Absage ist spätestens 72 Stunden vor der Durchführung des ersten der vereinbarten Termine schriftlich per Email erfolgt. Bei einem Guestspot, also wenn ich nicht in Düsseldorf tätowiere muß die Absage 7 Tage vor dem Tattootermin per Email erfolgt sein.
Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.
In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart,
welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat. Eine Terminvereinbarung ist nur bindend,
wenn sie durch den jeweiligen Tätowierer in Textform bestätigt wird.
Bei einer Verspätung des Kunden von mehr als 15 Minuten ohne vorherige Ankündigung gilt der Termin ebenfalls als abgesagt.
Berechnung bei nicht eingehaltener Tattootermine
Bei einer nicht fristgerechten Absage wird ein Betrag von 250,00 Euro in Rechnung gestellt.
5.
Bezahlung
Die Zahlung des Honorars erfolgt unmittelbar nach Durchführung eines jeden Termins in bar.
Andere Zahlungen wie Paypal und Kartenzahlungen sind möglich, jedoch wird dann ein Zuschlag von 10% berechnet.
6.
Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere:
-Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation,
-Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren,
-Die unabgesprochene Anwendung von Oberflächenanästhetika
-Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren,
-Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel,
-ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden,
-ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht.
-Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin
Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält,
welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.
Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben.
Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst
ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor,
welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht,
so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.
7.
Soweit es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird.
Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen
der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch
ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo
und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden.
8.
Soweit es auf zu tätowierenden Hautarealen im Vorfeld der Tätowierung zu einer
Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit
der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale.
Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe,
Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.
9.
Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache -
wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten.
Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern,
dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.
Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen
(Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung etc.)
infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird keine Haftung übernommen.
Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten
und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder –
bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb unserer Geschäftszeiten –
einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen.
10.
Nachstechen
Ein Nachstechen ist nicht unentgeltlich.
Der Preis des Nachstechens beträgt 30,00 €, soweit der Kunde binnen 3 Monaten nach Vollendung der Tätowierung anzeigt, dass ein Grund für ein Nachstechen vorliegt und wenn es der Nacherfüllung oder als erstes Nachstechen
der Beseitigung von aufgetretenen Farbverlusten in geringem Umfang (maximal 30 Min. Stechzeit) dient.
In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine teurer.
Erfüllungsort für die Nachstechtermine ist – soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist – Düsseldorf
Für die Vereinbarung und Durchführung eines Nachstechtermins gelten die Regelungen der Ziffern 4 zur Terminabsage sowie der Ziffer 7 entsprechend.
11.
Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-,Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt.
12.
Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches
in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.